m e d i a  d e s i g n
Allgemeine Geschäftsbedingungen


1. Geltungsbereich

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen der Firma Artworx Media Design GbR
(im Folgenden Auftragnehmer genannt) und für alle vom Auftragnehmer angebotenen Dienst- und Werkleistungen in den
Bereichen der Werbe- und Einzelprojektplanung, -beratung, -gestaltung und -umsetzung sowie die Produktion visueller und
audiovisueller Werbe- und Präsentationsmittel. Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende Bedingungen
des Bestellers haben keine Gültigkeit.



2. Vertragsschluss, Leistungen

Die Angebote des Auftragsnehmers sind frei bleibend. Technische und sonstige Änderungen bleiben vorbehalten. Ihre Bestellungen - mündlich, schriftlich und per e-mail- sind bindende Angebote für den Abschluss eines Kaufvertrages über die
von uns angebotenen Dienstleistungen oder Produkte aus Werkleistung. Der Vertrag ist rechtskräftig zu Stande gekommen, nachdem der Auftragnehmer dem Kunden mündlich, schriftlich oder per e-mail die Annahme des Auftrages bestätigt hat, spätestens jedoch mit der Auslieferung eines Produktes bzw. nach Erledigung einer Dienstleistung. Aufträge, deren Durchführung in Klang, Wort oder Bild offensichtlich gegen Menschenrechte, allgemeine ethische Grundwerte oder die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland verstossen, werden nicht bearbeitet.

Der Umfang der zu erbringenden Leistung(en) ergibt sich aus dem Leistungsangebot des Auftragnehmers, den mit dem Vertragspartner individuell vereinbarten Arbeiten und dem daraus resultierenden schriftlichen Vertrag oder der Auftragsbestätigung. Vom Vertragspartner gewünschte Änderungen oder Ergänzungen der Werkleistung werden je nach Zeit- und Materialaufwand zusätzlich berechnet. Soweit Leistungsfristen vereinbart wurden, verlängern sich diese im Falle einer Änderung oder Ergänzung des Leistungsgegenstandes.



3. Lieferung, Versand

Der Auftragnehmer haftet nicht für die Einhaltung von Lieferfristen und -terminen. Im Falle eines vereinbarten Fixtermins beschränkt sich die Ersatzpflicht des Auftragsnehmers auf die Höhe des Auftragswertes. Weiter gehende Ersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden. Die Lieferfrist verlängert sich bei Verzögerungen durch alle Fälle höherer Gewalt (z.B. Lieferengpässe bei Zulieferern, Streik, Verkehrs- und Naturereignisse, technische und sonstige Betriebsstörungen, Stromausfall, Störungen in Datenleitungen) um die Zeit, während der das Hindernis besteht, ggf. zuzüglich der Zeitspanne, die eine z.B. durch Datenverlust entstandene Neubearbeitung erfordert.

Sendungen werden vom Auftragnehmer sorgfältig verpackt, so daß bei normaler Behandlung durch den Transportträger eine Beschädigung ausgeschlossen ist. Alle Transportschäden, wie gänzlicher oder teilweiser Verlust, Bruch, Diebstahl oder sonstige Beschädigungen aller Art müssen dem Spediteur unverzüglich schriftlich mitgeteilt werden. Der abliefernde Spediteur muß also unverzüglich nach Ablieferung im Besitz der Schadensmeldung sein, andernfalls gelten die Schäden als nach Ablieferung entstanden.
Der Vertragspartner verpflichtet sich, die Schadensmeldung in der oben genannten Frist bei dem abliefernden Spediteur zu erstatten, oder sich auf den Versandpapieren den Schaden bestätigen zu lassen. Von der Schadensmeldung ist dem Auftragnehmer eine Abschrift zu erteilen. Der Versand erfolgt auf Gefahr des Vertragspartners, auch wenn die Versandkosten vom Auftragnehmer getragen werden. Die Rücksendung der vom Vertragspartner zur Verfügung gestellten Unterlagen wird mit gewöhnlicher Post vorgenommen, wenn er nicht ausdrücklich eine andere Versandart wünscht. Eine Transportversicherung erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Vertragspartners; Porto, Versandkosten jeglicher Art sowie Verpackung gehen ebenfalls zu seinen Lasten.



4. Zahlung

Rechnungen des Auftragsnehmers sind zahlbar innerhalb 14 Tage nach Rechnungserhalt netto, innerhalb der ersten 6 Werktage werden 2 % Skonto eingeräumt. Bei Projektaufträgen kann der Auftragnehmer Abschlagszahlungen in Höhe von einer Hälfte der vereinbarten Vergütung bei Auftragsannahme sowie einem Viertel bei Abschluss der Konzeptionsphase verlangen. Die Restzahlung ist bei Übergabe der Lieferung oder Leistung fällig. Fremdkosten Dritter können als komplette Vorauszahlung berechnet werden.
Der Vertragspartner gerät spätestens 30 Tage nach Zugang einer Rechnung in Zahlungsverzug. In diesem Falle ist der
Auftragnehmer berechtigt, 5 % Verzugszinsen über dem Basiszinssatz im Sinne des § 247 BGB auf die geschuldete Zahlung
zu verlangen. Die Geltendmachung eines höheren Zinsschadens bleibt vorbehalten.



5. Eigentumsvorbehalt

Das Eigentum an gelieferten Objekten verbleibt bis zur vollständigen Bezahlung beim Auftragnehmer. Bei Zahlungsverzug ist der Vertragspartner zur Herausgabe verpflichtet, wenn er die geschuldete Zahlung nicht innerhalb einer angemessenen Nachfrist leistet.


6. Gewährleistung

Der Vertragspartner hat Werklieferungen des Auftragsnehmers unverzüglich nach Ablieferung zu prüfen und Mängel unverzüglich nach Entdeckung zu rügen, sofern der Vertrag für ihn ein Handelsgeschäft im Sinne des § 343 HGB ist.
Andernfalls gilt die Lieferung auch in Ansehung dieser Mängel als genehmigt.
Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, soweit ein Mangel auf fehlerhaften Anordnungen, Dateien und Material des Vertragspartners oder auf Vorleistungen anderer Unternehmen beruht. Soweit der Auftragnehmer Lieferungen Dritter lediglich
an den Vertragspartner durchreicht, beschränkt sich die Gewährleistung auf das Auswahlverschulden. Im Übrigen sind die Gewährleistungsansprüche beschränkt auf eine Nacherfüllung; bei deren Fehlschlagen bleibt dem Vertragspartner eine Herabsetzung der Vergütung oder der Rücktritt vom Vertrag vorbehalten. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein halbes Jahr, bei Verwendung von Materialien mit entsprechender Langlebigkeitsgarantie des Herstellers ein Jahr (ausgenommen sind kurzlebige Materialien und Objekte, welche vorbehaltlich für zeitnahe Verwendung und einmaligen Gebrauch konzipiert bzw. angefertigt wurden). Die Frist beginnt mit Ablieferung und nach Abnahme des Objektes / der Werkleistung.



7. Haftung

Schadensersatzansprüche wegen Verletzung der Vertragspflichten können vom Vertragspartner ausschliesslich bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens des Auftragnehmers, seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen gestellt werden. Die Höhe der Haftung beschränkt sich auf den voraussehbaren Schaden. Ein Ersatz für Folgeschäden, wie etwa entgangener Gewinn, ist ausgeschlossen.
Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, welche durch Verletzung der Mitwirkungspflicht des Vertragspartners entstehen,
ebenso nicht für Sachaussagen oder sonstige Beistellungen, die ihm vom Vertragspartner zur Erbringung der ihm obliegenden
Leistungen vorgegeben werden. Fernerhin haftet der Auftragnehmer auch nicht für Urheber-, Patent-, Marken-, Gebrauchsmuster-, Geschmacksmuster- und sonstige rechtliche Schutzfähigkeit der von ihm erbrachten Leistungen. Er haftet auch nicht für die rechtliche Zulässigkeit der von ihm erbrachten Leistungen, wenn der Vertragspartner diese durch ausdrückliche oder stillschweigende Erklärung als ordnungsgemäss erbracht angenommen hat.
Es besteht keine Verpflichtung des Auftragnehmers zu überprüfen, ob und wie weit das bei ihm in Auftrag gegebene Werk mit
Richtlinien Dritter konform geht, insofern haftet er auch nicht. Der Vertragspartner stellt den Auftragnehmer von jeglichen Ansprüchen frei, die von Dritten auf Grund von Verletzungen vorgenannter Schutzrechte gegen den Auftragnehmer geltend gemacht werden.



8. Aufbewahrung, Geheimhaltung

Für unaufgefordert zugesandte Druck- und sonstige Produktionsvorlagen (Datenträger etc.) übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung; sie werden nicht verwahrt. Eine Rücksendung erfolgt nur in Absprache mit dem Vertragspartner und zu dessen Lasten. Für eine Beschädigung haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Der Auftragnehmer ist zur Wahrung aller ihm im Rahmen des Vertragsverhältnisses bekannt gewordenen Betriebsgeheimnisse
des Vertragspartners mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns verpflichtet. Diese Verpflichtung gilt auch über das
Vertragsende hinaus.



9. Periodische Arbeiten

Verträge über regelmässig wiederkehrende Arbeiten können seitens beider Vertragspartner in Monatsfrist zum Schluss des
jeweiligen Monats gekündigt werden.



10. Urheberrecht

Drucksachen (print media) und elektronische Publikationen werden auf Basis der inhaltlichen Angaben des Vertragspartners
hergestellt. Daher haftet der Vertragspartner gegenüber dem Auftragnehmer dafür, dass er zur Nutzung, Weitergabe und
Verbreitung aller übergebenen Daten und Vorlagen wie Text- und Bildmaterial uneingeschränkt berechtigt ist. Der Vertragspartner haftet fernerhin dafür, dass durch die Herstellung der von ihm in Auftrag gegebenen Werkleistungen und Objekte bzw. Durchführung der Dienstleistungen durch den Auftragnehmer keine gewerblichen Schutzrechte oder Urheberrechte Dritter verletzt werden und ihr Inhalt nicht gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften oder gegen die guten Sitten verstösst.

Alle mit den erbrachten Leistungen des Auftragnehmers verbundenen urheberrechtlich geschützten Nutzungsrechte gehen nur
insoweit ausschliesslich auf den Vertragspartner über wie der räumliche, zeitliche und inhaltliche Umfang des Nutzungsrechts
dem Vertragszweck entspricht. Die Nutzungsrechte gehen ferner erst dann über, wenn der Vertragspartner seiner Zahlungspflicht ordnungsgemäss nachgekommen ist. Die Bearbeitung oder Umgestaltung der urheberrechtlich geschützten Leistungen sowie deren Veröffentlichung und Verwertung durch den Vertragspartner sind ohne Einwilligung des Auftragnehmers unzulässig.



11. Impressum / Werbung

Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, Vertragserzeugnisse als Referenz und zur Eigenwerbung in bildhafter Form zu veröffentlichen. Eine Zustimmung durch den Vertragspartner kann nur verweigert werden, wenn er ein überwiegendes Interesse daran hat. Die Verweigerung hat in Schriftform zu erfolgen.


12. Datenschutz

Gemäss § 4 Abs. 1 TDDSG ist der Auftragnehmer verpflichtet, den Vertragspartner über Art, Umfang und Zweck der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der für die Ausführung der vertragsbezogenen Werk- und Dienstleistungen erforderlichen,
personenbezogenen Daten ausführlich zu informieren. Sämtliche beim Auftragnehmer gespeicherten Daten werden vertraulich
behandelt und -sofern erforderlich- lediglich im zur Bearbeitung des Auftrages notwendigen Umfang an ein Partnerunternehmen weiter gegeben. Der Vertragspartner stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu. Die Einwilligung in die Speicherung und zweckgerichtete Verarbeitung seiner Daten kann er jederzeit schriftlich oder durch Übersendung einer e-mail an info@artworx-media.de mit entsprechendem Betreff widerrufen. Alle Daten des Vertragspartners werden darauf hin aus unserem EDV-System gelöscht.



13. Geltendes Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Düsseldorf.


14. Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer der zuvor genannten Bestimmungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck so weit wie möglich verwirklicht. Gleiches gilt für etwaige Vertragslücken.